FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten.‘
Sollte Ihre Frage nicht beantwortetet werden, kontaktieren Sie uns gerne! Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzten, um Ihre offenen Fragen zu beantworten.

Unsere Zelte besitzen eine Systembreite von 8m. Beginnend mit 8x6m lassen sich unsere Zelte im 3m-Raster beliebig erweitern.
 (Bsp.: 8x6m, 8x9m, …, 8x15m, usw.)

Ebenso kann die Breite auf 16m verdoppelt werdend. Beginnend mit 16x6m.
 (Bsp.: 16x6m, 16x9m, …, 16x15m, usw.)

Hierbei besitzen unsere Zelte eine Durchgangshöhe von 2,05m, eine Traufhöhe (Seitenhöhe) von 2,25m und eine Firsthöhe (Dachspitze) von 3,1m.

Die Folgenden Zahlen sind nur ein Richtwert. Wenn Sie uns Ihre konkreten Anliegen mitteilen, können wir Ihnen eine genaue Aufteilung erstellen.

Grundlagen für die Tabelle:

~ohne Bestuhlung/Stehtische/Bühne: 0,5 m²/Person
~Biertische oder Reihenbestuhlung: 0,6 -1 m²/Person (8 Personen/ Bierzeltgarnitur)
~Rechteckige Tische mit Bestuhlung: 1,2 -1,5 m²/Person (6Personen/ Tisch)
~Runde Tische mit Bestuhlung: 1,5-2 m²/Personen (8-10 Personen/ Tisch)

Zeltgröße BierzeltgarniturRechtecktiger TischRunter Tisch
8 x 6 m804840
8 x 9 m1207256
8 x 12m1609680
8 x 15m20012096
8 x 18m240144120
8 x 21m280168136
8 x 24m320192150
8 x 27m360216160
8 x 30m400240190
Fullservice

Wir kümmern uns um den kompletten Auf- und Abbau an Ihrem Wunschort und Datum.  Gerne übernehmen wir die Inneneinrichtung.
Für den Aufbau der Bühnen-, Licht- und Tontechnik stehen ausgebildete Techniker zur Verfügung.

Selbstaufbau/-abbau

Sie sind ein Verein, Gruppe oder haben selbst genügen Helfer zum Auf- und Abbau?
Selbstverständlich können Sie uns tatkräftig unterstützen und Geld sparen.

Wie läuft das ab?
Wir übernehmen den Transport zu Ihnen und nach einer vorgeschriebenen Unterweisung für alle Aufbauhelfer wird das Zelt, unter Aufsicht einer von uns gestellten fachkundigen Person, aufgebaut. Der Abbau erfolgt auf die gleiche Weise.

Alle Arten von Zelt gelten in Bayern nach BayBo rechtlich als „fliegender Bau“. Daher ist bis zu einer Gesamtfläche von 75m2 keine Genehmigung erforderlich. Sollte das Zelt größer als 75msein, ist der Betreiber/ Veranstalter verpflichtet, bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Gebrauchsabnahme anzuzeigen. Die anfallenden Kosten sind vom Betreiber/ Veranstalter zu tragen. Leider können wir keine Kosten für die Gebrauchsabnahme nennen, da diese sehr stark von der zuständigen Behörde abhängig sind.

Der Untergrund sollte auf die komplette Aufstellfläche möglichst eben sein. Das Zelt kann sowohl auf Wiese/Rasen oder Schotter, als auch auf gepflasterten Flächen aufgestellt werden.
Das Zelt muss mittels ca. 1m langer Erdnägel verankert werden. Sollte dies wie beispielsweise auf Pflaster oder Asphalt nicht möglich sein, bieten wir spezielle Schwerlastkassetten als Fußboden an. Dadurch entfällt eine Verankerung mittels Erdnägel.

Wir setzen ausschließlich auf Zelte aus dem Hause Losberger De Boer. Die Firma Losberger De Boer zählt zu den weltweit führenden Herstellern für temporäre Raumlösungen. Zudem unterziehen wir unsere Festzelte in regelmäßigen Abständen Kontrollen, welche durch das zuständige technische Prüfinstitut durchgeführt werden. Dadurch stellen wir sicher, dass wir für Sie steht die beste Qualität liefern können.